Förderung
Förderung
Denkmalimmobilien werden in ihrer Eigenschaft als Kulturgut vom Staat besonders gefördert. Das Besondere dabei ist, dass diese Steuervorteile nicht nur Kapitalanlegern zuteil werden, sondern auch Eigennutzern.

Für ein näheres und individuelles Rechenbeispiel, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontakt

Steuerersparnis für Kapitalanleger
  • Die Modernisierungskosten können acht Jahre lang mit jeweils 9% und vier weitere Jahre lang mit jeweils 7% steuerlich geltend gemacht werden
  • neben den Sanierungskosten können die Anschaffungskosten (Altgebäudeanteil) linear von der Steuer abgesetzt werden: 40 Jahre lang 2,5% (bis Baujahr 1924); 50 Jahre lang 2% (ab Baujahr 1925).


Steuerersparnis bei Eigennutzung

Sie möchten selbst einziehen, dann profitieren Sie ebenfalls von hohen Abschreibungs-Sätzen.
  • Die Sanierungskosten können zehn Jahre lang mit jeweils 9% vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Betragen diese Kosten beispielsweise 100.000 Euro, verringert sich das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr um 9.000 Euro.