Die Festpreisgarantie
Ein weiterer Punkt ist die Festpreisgarantie. Diese verhindert das es durch eventuelle Falschkalkulation zu einer Nachfinanzierung seitens des Kunden kommt. Sollte es also im Nachhinein zu einem höheren Endpreis als ursprünglich vereinbart kommen, so geht dies zu Lasten des Bauträgers.
Der Mietpool
Die meisten dieser Wohnungen sind bereits kurze Zeit nach der Modernisierung vermietet. Der Grund dafür liegt in den strengen Auswahlkriterien und der hohen Attraktivität der Wohnungen. Aber natürlich kann eine Wohnung, unter anderem durch einen Mieterwechsel, auch einmal vorübergehend leer stehen. In diesem Fall bieten wir Ihnen einen speziellen Service an - einen Mietpool.
Mit Mietgarantien haben viele Anleger schlechte Erfahrung gemacht. Ausfall der Mietgarantie und Probleme nach Ablauf der Garantie belasteten Viele. Zudem sind Mietgarantien häufig zu teuer, so dass der Eigentümer sich die Miete praktisch selbst bezahlt.
Unser Prinzip „Mietpool”
Alle eingehenden Mieten der in dem Mietpool aufgenommenen Immobilienwerden auf einem separaten Konto der Hausverwaltung gesammelt und dann an alle Eigentümer anteilsmäßig ausgeschüttet, so erhält jeder Eigentümer Miete auch wenn gerade seine Wohnung nicht vermietet ist.
Sollte zum Beispiel 5% der dem Mietpool unterliegenden Wohnfläche nicht vermietet sein so erhält jeder Eigentümer eben um 5% weniger Miete.
Auch werden die anfallenden Kosten für Neuvermietungen und evtl. notwendige Renovierungen von einzelnen Wohnungen (Sondereigentum) aus dem Mietpool bestritten und gehen somit nicht zu Lasten eines einzelnen Immobilienkunden.
Die bisher und auch zukünftig angewandte Sorgfalt bei der für den Mietpool ausgewählten Immobilien gewähren dem Immobilienkunden ein Höchstmaßan Sicherheit, d.h. in den Mietpool werden nur hochwertige Immobilien, die den heutigen und zukünftigen Wohnbedürfnissen entsprechen, in gut vermietbaren Lagen eingestellt.
Der Haftungszeitraum
Die Verjährungsfrist beträgt für Mängel am Bauwerk sowie dazugehörige Planungs- und überwachungsarbeiten 5 Jahre ab der Abnahme.
Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist für mängelbedingte Ansprüche und Rechte neu hergestellten Sachen und Werkleistungen 2 Jahre, bei gebrauchten unbeweglichen Sachen (also dem Grundstück) 6 Monate und bei gebrauchten beweglichen Sachen 1 Jahr.
Zahlung des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist zur Sicherheit des Käufers, nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) grundsätzlich nach Baufortschritt in sieben Raten zu zahlen. Sie gehen also nicht mit Ihrem Geld in Vorleistung!
- 30 % nach Annahme des Angebotes durch den Verkäufer,
- 33,6 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten und für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
- 13,3% für die Rohinstallation der Elektroanlagen, der Heizungsanlagen und der Sanitäranlagen sowie für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung,
- 6,3 % für den Innenputz, ausgenommen Bauputzarbeiten und für den Estrich,
- 4,9 % für die Fleisenarbeiten im Sanitärbereich und für die Fassadenabeiten,
- 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und zug um zug gegen Besitzübergabe,
- 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung
Die Fertigstellungsgarantie
Sollte der Bezugsfertigstellungstermin auf Grund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Verkäufers nicht eingehalten werden, verpflichtet sich dieser gegenüber dem Käufer zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens.
Die Vertragsparteien vereinbaren für jeden angefangenen Monat der Verzögerung der Bezugsfertigkeit einen Betrag in Höhe von (in der Regel) 4,10 EUR/qm Wohnfläche des Kaufobjektes.